Patientenverfügung
Die AWO Koblenz bot in Kooperation mit dem AWO Kreisjugendwerk Taktlos unter der Schirmherrschaft von Oberbügermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann am Mittwoch, den 22.11.06, um 17.00 Uhr, im ev. Gemeindezentrum am Moselring in Koblenz eine Informationsveranstaltung mit Vertretern aus Medizin, Justiz, Landesministerium und Betreuungsverein zum Thema „Wird mein Wille auch beachtet werden?“ an.
Mit dieser Veranstaltung sollte ein weiterer Anstoß gegeben werden, die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Patientenverfügungen zu verdeutlichen.
In gesunden und guten Zeiten fällt es oftmals schwer sich vorzustellen, dass es einmal nicht mehr so ist, dies in besonderen Maße, je jünger wir sind. Gedanken über irreversible Krankheiten, oder gar das Lebensende, werden bei Seite geschoben. Wer jedoch auch im Falle des Verlustes seiner Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit, etwa durch einen Unfall, oder geistigen Abbau, weiterhin selbstbestimmt leben möchte, sollte vorsorgend handeln (Sie erinnern sich sicherlich noch an den Fall der amerikanischen Wachkomapatientin Terri Schiavo). Grundsätzlich hat jeder Patient das Recht, vor einer ärztlichen Behandlung von seinem Arzt umfassend, verständlich und sachkundig beraten zu werden. Einer möglicherweise anschließenden Behandlung muss der Patient zustimmen. Der Wille des Patienten ist für den Arzt bindend.
Kann der Patient diesen, seinen Willen aber nicht mehr äußern, muß sein mutmaßlicher Wille erforscht werden. Dies ist möglich, wenn Angehörige, Freunde und / oder Ärzte die Wünsche des Betroffenen aus seinen guten Tagen kennen und berücksichtigen können, z.B. mittels einer Patientenverfügung. Glücklicherweise setzen sich immer mehr Menschen mit ihrem eigenen Leben auseinander und entschließen sich zur Abfassung einer Patientenverfügung. Hierin regeln sie, dass im Falle einer künftigen, an sich unmittelbar zum Tode führenden, Erkrankung, oder einer Dauerschädigung, auf künstlich lebensverlängernde, medizinische Maßnahmen verzichtet werden soll. Jedoch lößt genau dieser Punkt in der Öffentlichkeit häufig Diskussionen aus, wenn bekannt wird, dass Ärzte der Verfügung nicht folgen wollen. Auch der Gesetzgeber arbeitet derzeit mit Hochdruck an einer Regelung zur Patientenverfügung, die die Verbindlichkeit des niedergelegten Willens stärken soll.
Etwa 70 Interessierte nutzten die Gelegenheit den neusten Stand zu diesem Thema zu erfahren und ihre eigenen Gedanken und Fragen hierzu mit den Referenten zu diskutieren.
Danke sagen möchten wir an dieser Stelle nochmals, für die unentgeldliche Unterstützung, den verschiedenen Referenten und für die Übernahme der Schirmherrschaft dem Oberbürgermeister Dr. Eberhard Schulte-Wissermann.
Bild: Organisatoren und Referenten (von links):
Dr. jur. Jürgen Faltin (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit/ RLP)
Dr. jur. Karsten Fuchs (Fachanwalt für Medizinrecht)
Dipl. Soz. Arb. Sabine Witteriede-Gilcher (Koblenzer Betreuungsverein der AWO e.V.)
Dr. med. Karl-Heinz Kienle (Facharzt für Sportmedizin und leitender Notarzt/ Koblenz)
Gisela Bättermann (Vorsitzende AWO Ortsverein Rechte Rheinseite)
Dr. med. Götz Riedel (Facharzt für Lungenheilkunde)
David Langner, MdL